So erreichen Sie uns:

Anwalt Verkehrsrecht Unfall Saarbrücken

Unfall?

Wir kennen Ihre Ansprüche und setzen diese für Sie durch! Hierzu zählen je nach Einzelfall:

  • Sachverständigenkosten
  • Reparaturkosten
  • Wiederbeschaffungsaufwand
  • Nutzungsausfallentschädigung
  • Mietwagenkosten
  • Schmerzensgeld
  • Haushaltsführungsschaden
  • Heilbehandlungskosten
  • Ab- und Anmeldekosten
  • Abschleppkosten
  • Kostenpauschale
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Anwalt Bußgeld Blitzer Saarbrücken

Geblitzt?

Viele Bußgeldbescheide sind fehlerhaft. Mögliche Fehler sind:

  • Messfoto unklar
  • Betroffener ist nicht der Fahrer
  • Formfehler
  • Messgerät war nicht geeicht
  • Messpersonal war nicht geschult
  • etc.

Wir kennen die möglichen Fehler der Behörden und beraten und vertreten Sie gerne in Ihrem Bußgeldverfahren.

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Unfallregulierung im Video erklärt:

Erste Schritte:

  • Kontakt aufnehmen

    Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Telefonisch erreichen Sie uns Montag bis Freitag von 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr. Gerne vereinbaren wir einen Besprechungstermin mit Ihnen in unserer Kanzlei oder telefonisch. Natürlich können Sie sich auch per E-Mail (info@hertwig-auer.de) an uns wenden oder unser Online-Formular ausfüllen.
  • Unterlagen übersenden

    Sollten Sie keinen persönlichen Termin in unserer Kanzlei wahrnehmen, übersenden Sie uns bitte die für die Bearbeitung erforderlichen Unterlagen. Gerne übermitteln wir Ihnen eine Aufstellung über die von uns benötigten Informationen. Natürlich können Sie auch hier unser Onlineformular nutzen.
  • Bearbeitung

    Nach Erhalt Ihrer Unterlagen beginnen wir unmittelbar mit der Bearbeitung Ihrer Angelegenheit. Sie werden von uns stets über den Fortgang Ihrer Angelegenheit unterrichtet.
  • Rückfragen

    Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

Ihr Ansprechpartner:

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Christoph M. Hertwig

Rechtsanwalt Fachanwalt Verkehrsrecht Hertwig Saarbrücken
Christoph M. Hertwig ist seit dem Jahre 2007 Rechtsanwalt und bearbeitet seitdem Mandate im Verkehrsrecht. Zudem ist Rechtsanwalt Hertwig Fachanwalt für Verkehrsrecht , Zertifizierter Unfallschadenabwickler (VdVKA e. V.*) und Zertifizierter Verteidiger für Verkehrsstraf- und OWi-Recht (VdVKA e. V.*).

Rechtsanwalt Hertwig ist Mitglied des Beirats Rechtsanwälte im Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V. (BVSK e. V.). und arbeitet eng mit Kfz-Sachverständigen zusammen.

Zu den Schwerpunkten seiner Tätigkeiten gehören die Regulierung von Verkehrsunfällen sowie die Verteidigung von Betroffenen in Bußgeldverfahren.

Zudem berät und vertritt Rechtsanwalt Hertwig Autohäuser in rechtlichen Angelegenheiten und Firmen in rechtlichen Fragen rund um den Fuhrpark.

(* VdVKA e.V. – Verband deutscher VerkehrsrechtsAnwälte e. V.)

Mitgliedschaften:

Fortbildungen:

Die Fortbildungspflicht gehört als Mittel zur Qualitätssicherung der anwaltlichen Leistungen zu den Grundpflichten der Rechtsanwälte. Rechtsanwalt Hertwig bildet sich regelmäßig fort, damit Sie auf eine qualifizierte Rechtsberatung vertrauen können.