Unfallregulierung im Video erklärt:
Erste Schritte:
Kontakt aufnehmen
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Telefonisch erreichen Sie uns Montag bis Freitag von 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr. Gerne vereinbaren wir einen Besprechungstermin mit Ihnen in unserer Kanzlei oder telefonisch. Natürlich können Sie sich auch per E-Mail (info@hertwig-auer.de) an uns wenden oder unser Online-Formular ausfüllen.Unterlagen übersenden
Sollten Sie keinen persönlichen Termin in unserer Kanzlei wahrnehmen, übersenden Sie uns bitte die für die Bearbeitung erforderlichen Unterlagen. Gerne übermitteln wir Ihnen eine Aufstellung über die von uns benötigten Informationen. Natürlich können Sie auch hier unser Onlineformular nutzen.Bearbeitung
Nach Erhalt Ihrer Unterlagen beginnen wir unmittelbar mit der Bearbeitung Ihrer Angelegenheit. Sie werden von uns stets über den Fortgang Ihrer Angelegenheit unterrichtet.Rückfragen
Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.
Ihr Ansprechpartner:
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Christoph M. Hertwig
Rechtsanwalt Hertwig ist Mitglied des Beirats Rechtsanwälte im Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V. (BVSK e. V.). und arbeitet eng mit Kfz-Sachverständigen zusammen.
Zu den Schwerpunkten seiner Tätigkeiten gehören die Regulierung von Verkehrsunfällen sowie die Verteidigung von Betroffenen in Bußgeldverfahren.
Zudem berät und vertritt Rechtsanwalt Hertwig Autohäuser in rechtlichen Angelegenheiten und Firmen in rechtlichen Fragen rund um den Fuhrpark.
(* VdVKA e.V. – Verband deutscher VerkehrsrechtsAnwälte e. V.)Mitgliedschaften:
Fortbildungen:
Die Fortbildungspflicht gehört als Mittel zur Qualitätssicherung der anwaltlichen Leistungen zu den Grundpflichten der Rechtsanwälte. Rechtsanwalt Hertwig bildet sich regelmäßig fort, damit Sie auf eine qualifizierte Rechtsberatung vertrauen können.