Jedem Verkehrsteilnehmer droht einmal Beschuldigter eines Verkehrsstrafverfahrens zu sein. Im Straßenverkehr gilt eine Vielzahl von Regeln. Verstöße hiergegen können Ordnungswidrigkeiten, aber auch Straftaten darstellen.
Wird bei einem Verkehrsunfall ein Verkehrsteilnehmer verletzt, wird in der Regel ein Strafverfahren gegen den Unfallverursacher aufgrund des Verdachts der zumindest fahrlässigen Körperverletzung eingeleitet.
Entfernt sich ein Unfallbeteiligter nach einem Verkehrsunfall vom Unfallort droht die Einleitung eines Strafverfahrens aufgrund des unerlaubten Entfernens vom Unfallort (Fahrerflucht).
Die drohenden Strafen sind erheblich.
Sollte aufgrund einer Verkehrsstraftat gegen Sie ermittelt werden, nehmen Sie schnellstmöglich Kontakt auf. Machen Sie zuvor keinen Angaben gegenüber der Polizei. Beschuldigten steht in einem Strafverfahren ein Schweigerecht zu. Machen Sie hiervon Gebrauch. Eine Einlassung kann auch nach Akteneinsicht erfolgen.
Ihr Ansprechpartner:
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Christoph M. Hertwig
Rechtsanwalt Hertwig ist Mitglied des Beirats Rechtsanwälte im Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V. (BVSK e. V.). und arbeitet eng mit Kfz-Sachverständigen und Werkstätten zusammen.
Zu den Schwerpunkten seiner Tätigkeiten gehört die Verteidigung von Beschuldigten in Verkehrsstrafverfahren.
(* VdVKA e.V. – Verband deutscher VerkehrsrechtsAnwälte e. V.)Mitgliedschaften:
Fortbildungen:
Die Fortbildungspflicht gehört als Mittel zur Qualitätssicherung der anwaltlichen Leistungen zu den Grundpflichten der Rechtsanwälte. Rechtsanwalt Hertwig bildet sich regelmäßig fort, damit Sie auf eine qualifizierte Rechtsberatung vertrauen können.