Fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr
Wird bei einem Verkehrsunfall ein Verkehrsteilnehmer verletzt, wird in der Regel ein Strafverfahren gegen den Unfallverursacher aufgrund des Verdachts der zumindest fahrlässigen Körperverletzung eingeleitet.
Im Strafgesetzbuch ist geregelt, dass wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird.
Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen hat. Bereits der Umstand, dass es zu einem Unfall gekommen ist, lässt vermuten, dass die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen wurde. Oftmals sind die beispielsweise die Unterschreitung des erforderlichen Mindestabstandes, das Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit oder ähnliches.
Sollte daher gegen Sie ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung eingeleitet werden, sollten Sie keine Fehler begehen und sich unmittelbar anwaltlich beraten lassen.
Die drohenden Folgen sind erheblich. Neben eine Geld- oder Freiheitsstrafe kann auch ein Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis drohen.
Gegenüber der Polizei sollten daher keine Angaben gemacht werden. Als Beschuldigter in einem Strafverfahren steht Ihnen ein Schweigerecht zu. Hiervon sollte unbedingt Gebrauch gemacht werden. Dies darf nicht zu Ihrem Nachteil ausgelegt werden.
Sodann sollte Akteneinsicht beantragt werden. Akteneinsicht erhält nur ein Rechtsanwalt. Wenn die Akte eingesehen wurde, kann noch immer eine Einlassung abgegeben werden.
Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt auch die Kosten eines Verteidigers in einem Strafverfahren, wenn dem Beschuldigten Fahrlässigkeit zur Last gelegt wird. Nur wenn die Körperverletzung vorsätzlich begangen wurde, besteht kein Deckungsschutz.
Als Fachanwalt für Verkehrsrecht und zertifizierter Verteidiger für Verkehrsstraf- und OWi-Recht (VdVKA – Verband deutscher VerkehrsrechtsAnwälte e.V.) habe ich bereits eine Vielzahl von Verkehrsteilnehmern in Strafverfahren vertreten. Bei geschickter Weichenstellung im Ermittlungsverfahren kann oftmals eine Einstellung des Verfahrens erreicht werden.
Mein Rat an Sie: Schweigen Sie gegenüber der Polizei und lassen Sie sich anwaltlich vertreten.
Wer macht sich einer fahrlässigen Körperverletzung im Straßenverkehr strafbar?
Strafbar wegen einer fahrlässigen Körperverletzung im Straßenverkehr macht sich, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt und hierdurch einen anderen Menschen verletzt.
Welche Strafe droht?
Dies hängt vom konkreten Einzelfall ab. Das Gesetz sieht die Ahndung mittels Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren vor. Als Nebenstrafen kann ein Fahrverbot verhängt oder die Fahrerlaubnis entzogen werden.