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Sie hatten einen Verkehrsunfall?
Als mögliche Schadensersatzansprüche stehen folgende Positionen im Raum:
- Sachverständigenkosten
- Reparaturkosten
- Wiederbeschaffungsaufwand
- Nutzungsausfallentschädigung
- Mietwagenkosten
- Schmerzensgeld
- Haushaltsführungsschaden
- Heilbehandlungskosten
- Ab- und Anmeldekosten
- Abschleppkosten
- Kostenpauschale
Die Erfahrung zeigt, dass Unfallgeschädigte, welche nicht anwaltlich vertreten sind, bei der Schadensregulierung mit erheblichen Nachteilen rechnen müssen.
Reparaturkosten, Mietwagenkosten und Sachverständigenkosten sind einige Schadenpositionen, welche vom Versicherer oftmals gekürzt werden.
Werden diese Kosten nicht vollständig erstattet, ist die Differenz grundsätzlich von dem Geschädigten zu tragen. Denn dieser ist Auftraggeber des Sachverständigen und Kunde der Werkstatt oder des Mietwagenunternehmens.
Die Haftpflichtversicherungen sind den meisten Unfallgeschädigten weitaus überlegen. Auch lassen die Versicherer Kostenvoranschläge und Gutachten von hierauf spezialisierten Firmen überprüfen und nehmen sodann Kürzungen vor, welche oftmals nichts rechtmäßig sind. Durch die Beauftragung eines Rechtsanwaltes können Sie dem entgegentreten und sich sicher sein, keine Ansprüche zu verschenken.
Kosten
Warum sollte ich einen Anwalt mit der Unfallregulierung beauftragen?
Auch wenn Sie den Unfall nicht verursacht haben, kürzen Versicherer oftmals unberechtigt die Schadensersatzansprüche. Ein Anwalt hilft Ihnen diese Kürzungen zu vermeiden.
Was kostet es einen Rechtsanwalt mit der Regulierung eines Verkehrsunfalles zu beauftragen?
Die Vergütung des Rechtsanwaltes richtet sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Wurde der Unfall von Ihnen nicht verursacht, ist der Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers verpflichtet diese Kosten zu tragen.
Ihr Ansprechpartner:
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Christoph M. Hertwig
Rechtsanwalt Hertwig ist Mitglied des Beirats Rechtsanwälte im Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V. (BVSK e. V.). und arbeitet eng mit Kfz-Sachverständigen und Werkstätten zusammen.
Zu den Schwerpunkten seiner Tätigkeiten gehört die Regulierung von Verkehrsunfällen.
(* VdVKA e.V. – Verband deutscher VerkehrsrechtsAnwälte e. V.)Mitgliedschaften:
Fortbildungen:
Die Fortbildungspflicht gehört als Mittel zur Qualitätssicherung der anwaltlichen Leistungen zu den Grundpflichten der Rechtsanwälte. Rechtsanwalt Hertwig bildet sich regelmäßig fort, damit Sie auf eine qualifizierte Rechtsberatung vertrauen können.
Bildquellen
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