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Sie wurden geblitzt?
Ihnen drohen Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot? Wir helfen.
Zahlen Sie Bußgeldbescheide nicht ungeprüft.
Viele Messungen sind fehlerhaft. Auch wenn Sie auf dem Messfoto zu erkennen sind, bedeutet dies nicht, dass das Bußgeld gerechtfertigt ist. Ob der Bescheid rechtmäßig erlassen wurde, kann erst nach einer Prüfung der Fakten beurteilt werden. Hierfür ist unbedingt Akteneinsicht erforderlich. Diese erhält nur ein Rechtsanwalt.
Wir beantragen für Sie Akteneinsicht und teilen Ihnen unsere Feststellungen und Ihre Erfolgsaussichten, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen, mit. Gegebenenfalls beauftragen wir einen Sachverständigen mit der Überprüfung der Messung, Oft werden so die Folgen abgemildert oder entfallen ganz.
Wir arbeiten mit allen Rechtsschutzversicherern zusammen und bemühen uns für Sie gerne um die Erteilung von Deckungsschutz.
Versäumen Sie keine Fristen. Gegen den Bußgeldbescheid können Sie nur innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen.
Wie hoch ist das Bußgeld bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung?
Die Höhe der Regelbuße ergibt sich aus dem Bußgeldkatalog und hängt im Wesentlichen davon ab, wie hoch die Geschwindigkeitsüberschreitung war und ob diese innerorts oder außerorts begangen wurde.
Wann droht ein Fahrverbot?
Ein Fahrverbot droht in der Regel ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 31 km/h innerorts und 41 km/h außerorts.
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- Bußgeldbescheid: © Peter Maszlen / Fotolia