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Bußgelder PKW innerorts
Sollten Sie einen Anhörungsbogen aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung erhalten haben, findet sich in diesem kein Hinweis auf die zu erwartende Rechtsfolge. Diese findet sich erst im Bußgeldbescheid.
Die Regelsätze für Verkehrsordnungswidrigkeiten finden sich in der Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines Fahrverbotes wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr (BKatV).
Bei den Regelsätzen des Bußgeldkataloges handelt es sich um Regelsätze für gewöhnliche Tatumstände. Besondere Umstände wie beispielsweise Voreintragungen im Fahreignungsregister (FAER) oder eine vorsätzliche Geschwindigkeitsüberschreitung können daher abweichende Rechtsfolgen rechtfertigen.
Nachfolgend haben wir die aktuell geltenden Regelbußen für Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts mit einem PKW für Sie zusammengefasst.
Regelsätze für Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts
- zwischen 1 – 10 km/h
- zwischen 11 – 15 km/h
- zwischen 16 – 20 km/h
- zwischen 21 – 25 km/h
- zwischen 26 – 30 km/h
- zwischen 31 – 40 km/h
- zwischen 41 – 50 km/h
- zwischen 51 – 60 km/h
- zwischen 61 – 70 km/h
- zwischen 71 - 100 km/h
kein Fahrverbot
keine Punkte
kein Fahrverbot
keine Punkte
kein Fahrverbot
keine Punkte
1 Monat Fahrverbot
1 Punkt
1 Monat Fahrverbot
1 Punkt
1 Monat Fahrverbot
2 Punkte
1 Monat Fahrverbot
2 Punkte
2 Monate Fahrverbot
2 Punkte
3 Monate Fahrverbot
2 Punkte
3 Monate Fahrverbot
2 Punkte
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