Anhörungsbogen
Dem Betroffenen eines Bußgeldverfahren wird vor Erlass eines Bußgeldbescheides die Möglichkeit gegeben, sich zu dem Tatvorwurf zu äußern. Dies geschieht durch die Übersendung des Anhörungsbogens.
Auf der ersten Seite des Anhörungsbogens wird der Tatvorwurf bekanntgegeben.
Sinngemäß heißt es dort:
„Sehr geehrter Herr bzw. Sehr geehrte Frau …,
Ihnen wird zur Last gelegt am TT.MM.JJJJ um HH:MM in … als Fahrer des PKW / LKW folgende Verkehrsordnungswidrigkeit begangen zu haben:
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerorts um … km/h.
Bemerkungen: …
Beweismittel: …“
Das Rückseite des Anhörungsbogens enthält ein Formular in welchem Sie Angaben zur Person und zur Sache machen können.
Zwischen den Angaben zur Person und zur Sache ist dringend zu unterscheiden.
Nach § 111 OWiG sind Sie verpflichtet die Angaben zur Person zu vervollständigen oder zu berichtigen, sofern diese nicht vollständig und/oder unrichtig sind. Hierzu gehören:
– Name
– Vorname
– Anschrift
– Geburtsort
– Geburtsdatum
Angaben zur Sache müssen Sie nicht machen. Insbesondere müssen Sie nicht angeben, ob Sie der verantwortliche Fahrzeugführer/die verantwortliche Fahrzeugführerin waren und ob Sie den Tatvorwurf einräumen.
Sind die Angaben zur Person vollständig und richtig, müssen Sie auf den Anhörungsbogen nicht antworten. Sie müssen diesen dann nicht ausfüllen und zurückschicken.
Angaben zur Sache sollten erst nach Akteneinsicht erfolgen. Es gibt eine Vielzahl möglicher Fehler in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren. Diese können jedoch nur im Rahmen einer Akteneinsicht aufgedeckt werden.
Gerne beantragen wir für Sie Akteneinsicht und prüfen die Erfolgsaussichten gegen einen Bußgeldbescheid vorzugehen. Beauftragen Sie uns bereits nach Erhalt des Anhörungsbogens kann bereits der Erlass eines Bußgeldbescheides oftmals vermieden werden. Verfügen Sie über eine Verkehrsrechtschutzversicherung ersuchen wir für Sie gerne bei dieser um die Erteilung von Deckungsschutz.
In einem Anhörungsbogen findet sich in der Regel nicht die drohende Sanktion. Die Regelbußen für Geschwindigkeitsüberschreitungen mit PKW innerorts und außerorts haben wir für Sie unter https://verkehrsrecht-anwalt-saarland.de/bussgeld/bussgelder-pkw-innerorts und https://verkehrsrecht-anwalt-saarland.de/bussgeld/bussgelder-pkw-ausserorts zusammengestellt.