Zeugenfragebogen
Ist der Fahrer noch unbekannt wird von der zuständigen Bußgeldstelle ein Zeugenfragebogen an den Halter versandt. Ist der Fahrer bekannt erhält dieser einen Anhörungsbogen.
Als Antwortmöglichkeiten sind von der Behörde für den Halter in der Regel vorgeben:
„□ Das Fahrzeug wurde zum Tatzeitpunkt geführt von: ___________
□ Das Fahrzeug wurde überlassen an: ___________“
Der Zeuge sollte den Fragebogen grundsätzlich nicht ignorieren.
Ist Halter eine Firma, sollte diese den Zeugenfragebogen selbst ausfüllen und an die Bußgeldstelle zurücksenden. Der Zeugenfragebogen sollte insbesondere nicht an den Fahrer zum Ausfüllen weitergegeben werden.
Antwortet der Halter auf den Zeugenfragebogen nicht, ist mit Ermittlungen der Bußgeldstelle zu rechnen. Diese wendet sich oftmals an die Polizei, damit diese den Halter aufsucht und vor Ort ermittelt und den Halter befragt.
Wird der Fragebogen nicht zurückgesandt und kann der tatsächliche Fahrer nicht ermittelt werden droht der Firma eine Fahrtenbuchauflage.
Handelt es sich bei dem Halter um eine Privatperson kommt auch das Vorliegen eines Zeugnisverweigerungsrechts in Betracht. Dieses steht insbesondere Ehepartnern und Angehörigen in gerade Linie (Eltern, Kindern) sowie Geschwistern zu. Personen in einem solchen Verwandtschaftsverhältnis müssen den betroffenen Verwandten nicht belasten und können die Aussage verweigern. Teilweise gibt die Behörde die Möglichkeit von dem Zeugnisverweigerungsrecht durch Setzen eines Kreuzes Gebrauch zu machen. Fehlt dem Zeugenfragebogen eine entsprechende Option reicht es anzugeben: „Ich mache von meinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch.“ Sie müssen inbesondere nicht das Verwandtschaftsverhältnis zu der Person angeben aufgrund derer Sie sich auf das Zeugnisverweigerungsrecht berufen.
Sendet der verwandte Halter den Zeugenfragebogen nicht zurück drohen auch hier weitere Ermittlungen (auch durch die Polizei) und die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage, wenn der tatsächliche Halter nicht ermittelt werden kann. Im privaten Bereich erfolgt die Fahrtenbuchauflage jedoch deutlich seltener als bei Unternehmen.