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Sie haben einen Bußgeldbescheid aus dem Saarland erhalten?
Dann legen Sie jetzt Einspruch ein. Die Chancen einer Einstellung sind aufgrund einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes des Saarlandes vom 05.07.2019 (Az: Lv 7/17) hoch.
Der Verfassungsgerichtshof stellte fest, dass dem Betroffenen eine effektive Verteidigung nicht möglich ist, da die für die Verteidigung erforderlichen Daten nicht gespeichert werden. In dem von dem Verfassungsgerichtshof entschiedenen Fall wurde die Messung mittels des Geschwindigkeit-Messgeräts Traffistar S350 vorgenommen. Auch andere Laser-Messverfahren speichern nicht alle relevanten Daten.
Wir haben bereits jetzt die erste Einstellung eines Verfahrens der Zentralen Bußgeldbehörde des Saarlandes erhalten, nachdem wir unter Verweis auf diese neue Entscheidung die Einstellung beantragten.
Sollten auch Sie einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid (dessen Zustellung noch nicht länger als zwei Wochen zurückliegt) erhalten haben, nehmen Sie gleich Kontakt zu uns auf.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Christoph Hertwig ist Ihr Ansprechpartner für den Bereich Verkehrsrecht in der Kanzlei Rechtsanwälte Hertwig & Auer.
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